Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Für den Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Gewerbesteuerumlage vorgesehen. Laut der Beschlussvorlage 2/155/24-29 sollen im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle „Kommunale Steuern“ zusätzliche Mittel in Höhe von 257.300 Euro bereitgestellt werden.
Die Grundlage für diesen Antrag ist ein höherer als ursprünglich veranschlagter Ertrag aus der Gewerbesteuer. Während im Haushalt 2025 für den entsprechenden Ansatz ein Wert von rund 53,7 Millionen Euro vorgesehen war, wird nun mit einem Finanzrechnungsergebnis von etwa 56,6 Millionen Euro gerechnet. Aus diesem erhöhten Istaufkommen ergibt sich eine zu zahlende Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro. Da die im Haushalt bereits verfügbaren Mittel für diesen Zweck nicht ausreichen, ist die Bereitstellung der überplanmäßigen Summe erforderlich.
Als Deckungsvorschlag für diese Ausgabe dienen die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2025 in entsprechender Höhe. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung des Stadtrates wird für die Sitzung am 27. Januar 2026 erwartet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/155/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage 2025)
Beratungsfolge
- 27.01.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 14.01.2026kein Ergebnis hinterlegt