Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Mainz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Mainz für die ab dem 1. Januar 2026 beginnende Amtszeit entscheiden. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Dezember 2025 endet, ist gemäß § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung die Aufstellung einer neuen Liste vorgesehen. Um eine Berücksichtigung durch den übergeordneten Wahlausschuss zu gewährleisten, müssen mindestens 14 Personen vorgeschlagen werden.
Die politischen Fraktionen wurden unter Berücksichtigung ihrer Stärke im Rat um Wahlvorschläge gebeten. Zudem können auch andere Bürger, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf die Liste gesetzt werden. Der Beschluss sieht einen zweistufigen Ablauf vor: Zuerst trifft der Stadtrat eine Vorauswahl aus den vorliegenden Vorschlägen, woraufhin die endgültige Liste beschlossen wird. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl von 27 Ratsmitgliedern zustimmen muss. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung umfassen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, das vollendete 25. Lebensjahr sowie den Wohnsitz im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Mainz. Bestimmte Personengruppen, wie etwa Richter, Beamte oder Rechtsanwälte, sind von der Übernahme des Amtes ausgeschlossen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 1.01/065/24-29 (Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Mainz)
Beratungsfolge
- 25.06.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 28.05.2025kein Ergebnis hinterlegt