Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser
✦ KI-Zusammenfassung
Für die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser sollen im Haushaltsjahr 2025 überplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000 Euro bereitgestellt werden. Die Beschlussvorlage sieht eine Zuweisung an die Kostenstelle des Wormser Immobilienmanagements vor. Die Finanzierung soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2025 erfolgen; andernfalls erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend. Bereits im Jahr 2025 wurden für diesen Bereich überplanmäßige Mittel in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt.
Als Ursachen für den zusätzlichen Bedarf werden die unvorhersehbaren Preissteigerungen bei Energie sowie ausstehende Schlusszahlungen angeführt. Letztere resultieren aus einer Verschiebung der Abrechnungszeiträume infolge einer Programmumstellung beim Energieversorger im Jahr 2023. Zudem wird eine rückwirkende Nachforderung der Umsatzsteuer für Stromlieferungen aus dem Jahr 2023 genannt, die aufgrund der damaligen Umstellung und der Umsetzung der Strompreisbremse zunächst nicht erhoben worden war. Die Bereitstellung der Mittel dient der Erfüllung vertraglicher sowie gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber dem Versorgungsunternehmen und der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/159/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser)
Beratungsfolge
- 25.02.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 11.02.2026kein Ergebnis hinterlegt