Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der 8-gruppigen Kita Carl-Villinger-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau der achtgruppigen Kita in der Carl-Villinger-Straße ist die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen. Laut der Beschlussvorlage 2/115/24-29 sollen im Bereich des Wormser Immobilienmanagements Mittel in Höhe von 4.000.000 Euro bereitgestellt werden. Diese Maßnahme dient dazu, die Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten im Jahr 2025 zu ermöglichen. Der Baubeginn ist für November 2025 geplant, wobei der Abschluss und die Abrechnung für Mitte 2026 vorgesehen sind.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Mittel soll durch Umwidmungen aus anderen Projekten erfolgen. Hierbei werden 1.400.000 Euro aus der Erweiterung der Diesterweggrundschule sowie 2.600.000 Euro aus dem Neubau der Sporthalle in der Brucknerstraße (Elo) herangezogen. Die Mittelbereitstellung ist möglich, da es bei der Grundschulerweiterung zu einem verspäteten Mittelabfluss kommt und sich die Planung der Sporthalle aufgrund einer verlängerten Planungsphase sowie Verzögerungen beim Kita-Neubau verschiebt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Antrag des Stadtrats zuzustimmen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.10.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 17.09.2025kein Ergebnis hinterlegt