Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 2/112/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für ein Mehrzweckfahrzeug 1 (MZF 1))Zur Vorlage · 2/112/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Worms ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz vorgesehen. Laut einer Beschlussvorlage wird beantragt, im Haushaltsjahr 2025 einen Betrag von 210.000 Euro für die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF 1) bereitzustellen. Die Finanzierung soll durch geringere Auszahlungen bei einem anderen Projekt erfolgen, konkret aus dem Bereich der Wasserrettung (MZF 3), dessen Beschaffung aus Kapazitätsgründen erst in den Folgejahren stattfinden wird.
Die Notwendigkeit der Neuanschaffung ergibt sich daraus, dass das derzeit im Einsatz befindliche Fahrzeug nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Eine Ersatzbeschaffung ist zudem erforderlich, um die Vorgaben der technischen Richtlinie Nr. 5 (TR5) des Landes Rheinland-Pfalz zu erfüllen. Da für dieses Vorhaben im ursprünglichen Haushaltsplan 2025 keine Mittel eingeplant waren, ist eine außerplanmäßige Zuweisung notwendig. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage zur Vorberatung geprüft und empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung des Stadtrats wird für den 1. Oktober 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 17.09.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Beschlussvorlage 2/113/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für "KIPKI" Wettbewerb - Flächenumgestaltung & Begrünung)Zur Vorlage · 2/113/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/113/24-29 wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 97.000 Euro für den KIPKI-Wettbewerb beantragt. Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2025 für die Flächenumgestaltung und Begrünung im Bereich der Wirtschaftsförderung vorgesehen. Ziel ist es, die zeitnahe Vergabe von Aufträgen, etwa für Landschaftsgärtnereien oder Kampfmittelsondierungen, zu gewährleisten, um den Verlust von Fördermitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) zu verhindern.
Die Deckung der zusätzlichen Mittel soll durch eine Umwidmung aus dem Projekt „Schloss Herrnsheim – Sanierung Dachstuhl“ erfolgen, da die dort veranschlagte Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2025 nicht in voller Höhe benötigt wird. Das geplante Vorhaben umfasst einen grünen Lückenschluss entlang des Adenauerrings und des Berliner Rings mit geschätzten Gesamtkosten von 1.015.000 Euro. Da die entsprechenden Leistungen erst im Jahr 2026 kassenwirksam werden, ist die Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigung für den aktuellen Haushaltszeitraum erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 17.09.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 3Beschlussvorlage 2/114/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der 4-gruppigen Kita Prinz-Carl-Anlage)Zur Vorlage · 2/114/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/114/24-29 wird die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der viergruppigen Kita Prinz-Carl-Anlage beantragt. Für das Haushaltsjahr 2025 sollen im Bereich des Wormser Immobilienmanagements Mittel in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt werden. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mittel ist ein Vorschlag zur Umwidmung aus dem Projekt „Schloss Herrnsheim – Sanierung Dachstuhl“ vorgesehen, da die dort vorhandene Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2025 nicht in voller Höhe beansprucht wird.
Die Bereitstellung der Mittel dient dazu, im Jahr 2025 notwendige Ausschreibungen und Arbeiten für den Kita-Neubau durchzuführen. Konkret sind Kosten für Innentüren in Höhe von 172.000 Euro, Bodenbelagsarbeiten für 110.000 Euro sowie Landschaftsbauarbeiten im Umfang von 218.000 Euro vorgesehen. Der Beginn der Arbeiten ist für Anfang 2026 geplant, wobei die Abrechnung im ersten Halbjahr 2026 erfolgen soll. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 17.09.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussvorlage 2/115/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der 8-gruppigen Kita Carl-Villinger-Straße)Zur Vorlage · 2/115/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau der achtgruppigen Kita in der Carl-Villinger-Straße ist die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen. Laut der Beschlussvorlage 2/115/24-29 sollen im Bereich des Wormser Immobilienmanagements Mittel in Höhe von 4.000.000 Euro bereitgestellt werden. Diese Maßnahme dient dazu, die Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten im Jahr 2025 zu ermöglichen. Der Baubeginn ist für November 2025 geplant, wobei der Abschluss und die Abrechnung für Mitte 2026 vorgesehen sind.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Mittel soll durch Umwidmungen aus anderen Projekten erfolgen. Hierbei werden 1.400.000 Euro aus der Erweiterung der Diesterweggrundschule sowie 2.600.000 Euro aus dem Neubau der Sporthalle in der Brucknerstraße (Elo) herangezogen. Die Mittelbereitstellung ist möglich, da es bei der Grundschulerweiterung zu einem verspäteten Mittelabfluss kommt und sich die Planung der Sporthalle aufgrund einer verlängerten Planungsphase sowie Verzögerungen beim Kita-Neubau verschiebt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Antrag des Stadtrats zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 17.09.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses