Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Feuerwache Freiwillige Feuerwehr Herrnsheim
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 liegt ein Antrag zur Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.150.000 Euro vor. Diese Mittel sind für den Neubau der Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Herrnsheim vorgesehen, wobei die Summe gezielt für die Ausschreibung der Rohbauarbeiten eingesetzt werden soll.
Zur Deckung dieser Ausgabe ist eine Umwidmung von Mitteln aus einem anderen Projekt vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigung wird aus dem Haushalt für den Neubau der Sporthalle in der Brucknerstraße entnommen, da dort im Jahr 2025 kein vollständiger Bedarf an diesen Mitteln besteht und die Maßnahme planmäßig verläuft.
Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich aus dem bevorstehenden Auslaufen des bestehenden Mietvertrags für die aktuelle Feuerwache. Eine Fertigstellung der neuen Liegenschaft bis Juni 2026 ist erforderlich, um den laufenden Betrieb sowie die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Herrnsheim sicherzustellen und die gesetzlichen Brandschutzvorgaben zu erfüllen. Der zuständige Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat bereits eine Zustimmung zu diesem Beschlussantrag empfohlen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/118/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Feuerwache Freiwillige Feuerwehr Herrnsheim)
Beratungsfolge
- 19.11.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 29.10.2025kein Ergebnis hinterlegt