17. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
Tagesordnung
- 2Beschlussvorlage 6/084/24-29 (Grundsatzbeschluss der Stadt Worms zum "Bauturbo")Zur Vorlage · 6/084/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 6/084/24-29 befasst sich der Stadtrat von Worms mit den Leitlinien für das sogenannte „Bauturbo“-Verfahren. Hintergrund ist das im Oktober 2025 verabschiedete Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, welches die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB ermöglicht, um Bebauungsplanverfahren zu umgehen.
Die Vorlage sieht vor, städtebauliche Leitlinien und Kriterien als Grundlage für diese Entscheidungen festzulegen. Dabei sollen Wohnbauvorhaben gefördert werden, sofern sie die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung unterstützen. Zu den Anforderungen gehören die Einhaltung des Flächennutzungsplans sowie Klimaschutzmaßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünung und Photovoltaik. Zudem muss eine unmittelbare Erschließung gewährleistet sein, ohne dass der Stadt neue Erschließungslasten entstehen. Bei Vorhaben mit mindestens 12 Wohneinheiten ist ein Anteil von 25 Prozent an gefördertem Wohnraum vorzusehen; ab 200 Wohneinheiten müssen soziale Infrastrukturen wie Kitas oder Spielplätze durch die Bauherren bereitgestellt werden.
Um den Verwaltungsaufwand zu bewältigen, wird eine Anpassung der Hauptsatzung angestrebt. Entscheidungen über kleinere Vorhaben unter zwei Hektar sollen auf die Verwaltung bzw. den Oberbürgermeister übertragen werden, während größere Projekte im Bau- und Mobilitätsausschuss beraten werden sollen. Bei Projekten in den Stadtteilen sind die jeweiligen Ortsvorsteher und Ortsbeiräte in die Vorberatung einzubinden. Ausnahmen von den Leitlinien können durch Einzelbeschlüsse des Stadtrats ermöglicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · 17. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 22.01.2026 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 3Beschlussvorlage 1.01/091/24-29 (Hauptsatzung der Stadt Worms gemäß § 25 Abs.1 Gemeindeordnung (GemO); 9. Änderungssatzung)Zur Vorlage · 1.01/091/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die 9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt gemäß § 25 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage (Drucksache 1.01/091/24-29) umfasst verschiedene Anpassungen, die der Vereinfachung, Klarstellung sowie einer redaktionellen Umstrukturierung des Regelwerks dienen sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist zudem eine neue Richtlinie für die Verwendung von Fraktionszuschüssen. Darüber hinaus wird eine Ergänzung zur Übertragung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB eingefügt. Weitere Erläuterungen zu diesem Punkt sind in einer separaten Drucksache enthalten, die bereits im Bau- und Mobilitätsausschuss beraten wurde.
Der Ältestenrat hat die Änderungen bereits vorberaten und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zur 9. Änderungssatzung. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit, insbesondere in Bezug auf die Regelungen zur Übertragung der kommunalen Zustimmung, wurde auf eine zusätzliche Beratung im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet. Seitens der zuständigen Rechtsabteilung liegen keine rechtlichen Bedenken gegen die Vorlage vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · 17. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 4Beschlussvorlage 5/053/24-29 (Ergänzungswahl für den Psychiatriebeirat)Zur Vorlage · 5/053/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über eine Ergänzungswahl für den Beirat für psychische Gesundheit. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Wahl für die verbleibende Dauer der Legislaturperiode 2024–2029 in offener Form durchzuführen. Damit würde von dem üblichen Grundsatz der geheimen Wahl abgewichen.
Gegenstand des Antrags ist die Nachbesetzung eines Sitzes im Beirat. Als ständiger Vertreter der Rheinhessen-Fachklinik Alzey wird Dr. Jan Weyerhäuser vorgeschlagen. Die Notwendigkeit dieser Ergänzung ergibt sich aus personellen Veränderungen innerhalb der Klinik, welche die Bitte um eine Neubesetzung des entsprechenden Postens zur Folge hatten.
In der Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung angeführt. Die Entscheidung über den Antrag steht auf der Tagesordnung für die Sitzung am 27. Januar 2026.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · 17. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 5Mitteilungsvorlage 1.01/092/24-29 (Ergänzungswahl für den Jugendhilfeausschuss)Zur Vorlage · 1.01/092/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat setzt sich im Rahmen der Sitzung am 27. Januar 2026 mit einer personellen Ergänzung im Jugendhilfeausschuss auseinander. Laut der vorliegenden Mitteilungsvorlage zur Drucksache 1.01/092/24-29 soll das Gremium die Benennung von Marc Emrich zur Kenntnis nehmen.
Im Rahmen dieser Angelegenheit wird Marc Emrich als stellvertretendes beratendes Mitglied des Stadtelternausschusses in den Jugendhilfeausschuss berufen. Hintergrund der Maßnahme ist eine Mitteilung des Bereichs Soziales, Jugend und Wohnen vom 18. Dezember 2025. Demnach wird Selin Inci ihre bisherige Tätigkeit als beratendes Mitglied des Stadtelternausschusses im Jugendhilfeausschuss fortsetzen. Marc Emrich übernimmt in dieser Konstellation die Funktion der Vertretung für die beratende Position innerhalb des Ausschusses.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · 17. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 6Mitteilungsvorlage 1.01/090/24-29 (Benennung für den Ausschuss der kommunalen Sicherheit und Bevölkerungsschutz)Zur Vorlage · 1.01/090/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms setzt sich mit der personellen Neubesetzung im Ausschuss der Kommunalen Sicherheit und Bevölkerungsschutz auseinander. Gemäß der Mitteilungsvorlage 1.01/090/24-29 wurde die Benennung von Oberstleutnant Peter Both als stellvertretendes beratendes Mitglied für die Bundeswehr zur Kenntnis genommen.
Die personelle Änderung erfolgt im Rahmen einer Nachfolge: Oberstleutnant Peter Both tritt die Position als Nachrücker für Oberstleutnant Veit Kupper an. Die entsprechende Information über diesen Wechsel wurde der Stadtverwaltung am 16. Dezember 2025 durch Frank Schweitzer mitgeteilt. Mit dieser Benennung wird die Vertretung der Bundeswehr in dem genannten Ausschuss sichergestellt. Im Zusammenhang mit dieser Personalie werden Sitzungsgelder ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · 17. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 7Beschlussvorlage 2/155/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage 2025)Zur Vorlage · 2/155/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für den Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Gewerbesteuerumlage vorgesehen. Laut der Beschlussvorlage 2/155/24-29 sollen im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle „Kommunale Steuern“ zusätzliche Mittel in Höhe von 257.300 Euro bereitgestellt werden.
Die Grundlage für diesen Antrag ist ein höherer als ursprünglich veranschlagter Ertrag aus der Gewerbesteuer. Während im Haushalt 2025 für den entsprechenden Ansatz ein Wert von rund 53,7 Millionen Euro vorgesehen war, wird nun mit einem Finanzrechnungsergebnis von etwa 56,6 Millionen Euro gerechnet. Aus diesem erhöhten Istaufkommen ergibt sich eine zu zahlende Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro. Da die im Haushalt bereits verfügbaren Mittel für diesen Zweck nicht ausreichen, ist die Bereitstellung der überplanmäßigen Summe erforderlich.
Als Deckungsvorschlag für diese Ausgabe dienen die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2025 in entsprechender Höhe. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung des Stadtrates wird für die Sitzung am 27. Januar 2026 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · 17. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 14.01.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 8Beschlussvorlage 8/090/24-29 (Modellvorhaben Stadtteilförderung / Stadtdörferprogramm)Zur Vorlage · 8/090/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobiliätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Fortführung des Landesprogramms „Modellvorhaben Stadtteilförderung“ in allen teilnehmenden Stadtteilen zu beschließen. Die Verwaltung soll dabei gemeinsam mit den Stadtdorfkümmerern die entsprechenden Förderanträge stellen und die weiteren Umsetzungsschritte mit den zuständigen Gremien koordinieren.
Im Rahmen dieses Programms hat das Land Rheinland-Pfalz für kostenintensivere Projekte eine Förderung von bis zu zwei Millionen Euro in Aussicht gestellt. Während erste Kleinstprojekte in vielen Stadtteilen bereits realisiert oder in der Umsetzung sind, wurden für sieben Stadtteile nun konkretere Projekte priorisiert. Die Entscheidung über diese Vorhaben basiert auf Kriterien wie Nachhaltigkeit, dem Bedarf der Gemeinschaft, der Realisierbarkeit sowie der Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Folgekosten.
Für den Stadtteil Pfiffligheim liegt derzeit ein vorläufiges Konzept vor, das den möglichen Kauf eines Gemeinschaftshauses und die Verlagerung der Ortsverwaltung umfasst. Eine endgültige Entscheidung über dieses Projekt wird erst nach Vorliegen einer Preisvorstellung des Verkäufers und eines Nutzungskonzepts getroffen. Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen im Haushalt Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · 17. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 22.01.2026 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses