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Beschlussvorlage 2/009/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz)

2/009/24-29 · Beschlussvorlage · 12.09.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beschlussvorlage 2/009/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz)
KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2/009/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.000.000 Euro für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Ergebnishaushalt 2024 beantragt. Die Mittel sind der Kostenstelle für allgemeine Aufgaben, Unterhalt und Amtsvormundschaften zuzuweisen.

Die Stadtverwaltung begründet die beantragten Mittel mit einer Ausgabensteigerung, die auf die Gesetzesänderung zum 1. Juli 2017 zurückzuführen ist. Durch die Erweiterung des Kreises der Leistungsberechtigten hat sich die Anzahl der Fälle verdoppelt. Ein weiterer Anstieg der Fallzahlen resultiert aus Personen mit Flüchtlingsstatus, welche die Voraussetzungen für Unterhaltsvorschussleistungen erfüllen. Etwa zwei Drittel dieser Mehraufwendungen werden durch Beteiligungen des Landes gegenfinanziert.

Zur Deckung der Kosten wird ein Vorschlag zur Nutzung von Mehrerträgen in Höhe von 650.000 Euro aus den Erstattungen des Landes vorgelegt. Falls keine weiteren Mehrerträge oder geringeren Aufwendungen erzielt werden können, führt dies zu einer entsprechenden Verschlechterung des Jahresergebnisses. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

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Beratungen

3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
08.10.2024
kein Ergebnis hinterlegt
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
25.09.2024
kein Ergebnis hinterlegt