Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 1.01/030/24-29 (Wahlen in 2024/2025/2026: Zeitgutschriften für städtische Mitarbeiter/innen)Zur Vorlage · 1.01/030/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat von Worms die Einführung pauschaler Zeitgutschriften für städtische Beschäftigte, die bei den Wahlen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 als Wahlhelfende tätig sind. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass Wahlhelfer bei der Urnen- bzw. Briefwahl eine Gutschrift von 12 Stunden erhalten, während für Schnellmelder 6 Stunden und für die Wahldienstbereitschaft 3 Stunden vorgesehen sind.
Die Stadtverwaltung begründet diesen Antrag damit, dass für die Durchführung der Wahlen eine große Anzahl an Wahlhelfenden benötigt wird. Da Parteien und Wählervereinigungen zunehmend weniger Personal benennen, müsse verstärkt auf städtische Bedienstete zurückgegriffen werden, um die Durchführung der Wahlhandlungen zu gewährleisten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt für das Jahr 2024 bereits vorgemerkt.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 10Beschlussvorlage 5/003/24-29 (Öffentliche Ausschreibung Ferienspiele (Sommerferien 2025 - 2028))Zur Vorlage · 5/003/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird angefragt, die Verwaltung mit der Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung für die Sommerferienspiele der Jahre 2025 bis 2028 zu beauftragen. Die Vorlage, die bereits im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung lag, sieht vor, das Angebot für schulpflichtige Kinder bis einschließlich 13 Jahre in den ersten drei Wochen der Sommerferien sicherzustellen. Geplant sind dabei jeweils 200 Plätze pro Woche.
Das Programm dient der Unterstützung berufstätiger Eltern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor dem Hintergrund des Ganztagsförderungsgesetzes, das ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder begründet, wird mit einem künftigen Bedarf an erweiterten Betreuungsangeboten gerechnet. In der Vergangenheit wurden die Ferienspiele auf dem Gelände des Bildungszentrums durchgeführt, da dort die infrastrukturellen Gegebenheiten wie Mensa und Sportplatz vorhanden sind.
Die jährlichen Gesamtkosten für die Sommerferienspiele werden für das Jahr 2025 auf etwa 100.000 Euro geschätzt, wobei der kommunale Anteil bei circa 59.250 Euro liegt. Zur Finanzierung stehen neben einem Landeszuschuss von rund 22.500 Euro für sämtliche Ferienbetreuungsmaßnahmen auch Teilnahmebeiträge der Eltern zur Verfügung. Aufgrund gestiegener Kosten wurde der Beitrag pro Kind und Woche auf 60 bzw. 50 Euro angepasst.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.09.2024 · Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 11Beschlussvorlage 5/004/24-29 (Auswahlverfahren eines freien Trägers zum Betreiben des "Jugendtreff Worms City" (ehem. JT Innenstadt))Zur Vorlage · 5/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll beauftragt werden, ein Auswahlverfahren für die Fortführung des Jugendtreffs „Worms City“ einzuleiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung einen geeigneten Träger der freien Jugendhilfe für den Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2029 auswählt. Sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Jugendhilfeausschuss haben diese Maßnahme zur Vorberatung empfohlen.
Der Jugendtreff im Wormser Stadtzentrum wurde auf Basis einer Sozialraumanalyse und eines entsprechenden Konzepts eingerichtet. Seit der Eröffnung im April 2022 im ehemaligen Café Affenhaus wird das Angebot durch das Diakonische Werk betrieben. Die täglichen Besucherzahlen liegen bei etwa 25 bis 30 Jugendlichen. Das Personal umfasst derzeit eine Vollzeitstelle sowie eine Unterstützungskraft, ergänzt durch die mobile Jugendarbeit und Angebote der Jugendberufsagentur.
Die Beauftragung eines freien Trägers ist rechtlich auf maximal 48 Monate begrenzt. Die Kosten für den Zeitraum von 2025 bis 2029 werden in der Vorlage mit unterschiedlichen jährlichen Beträgen kalkuliert, wobei für das Jahr 2025 etwa 66.700 Euro veranschlagt sind. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird die endgültige Beauftragung des gewählten Trägers durch die zuständigen Gremien beschlossen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.09.2024 · Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 12Beschlussvorlage 6/007/24-29 (Tarif für Leistungen der Abteilung Stadtvermessung und Geoinformationen, hier: Aktualisierung des TVerm WO)Zur Vorlage · 6/007/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aktualisierung des Tarifs für Leistungen der Abteilung Stadtvermessung und Geoinformationen in Worms. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine redaktionelle Überarbeitung sowie eine Anpassung der Entgelte an die aktuellen Sätze der Personalkosten vor.
Hintergrund der Neugestaltung ist die Umsetzung von Empfehlungen des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz. Durch die Änderung sollen Ergebnisse aus Tarifverhandlungen zügiger in die Gebührenberechnung für Abrechnungen nach Zeitaufwand einfließen. In der Vergangenheit kam es bei der Ermittlung der Gebühren zu zeitlichen Verzögerungen, wodurch die zugrunde gelegten Personalkosten bereits veraltet waren. Die Anpassung orientiert sich an den aktuellen Vorgaben des Besonderen Gebührenverzeichnisses für Vermessungs- und Katasterbehörden sowie den Änderungen in der Gebührenverordnung.
Der neue Tarif soll mit Wirkung zum 1. November 2024 in Kraft treten. Damit tritt die bisherige Fassung des Tarifs, die seit dem 1. Oktober 2021 gültig war, zum 31. Oktober 2024 außer Kraft. Der Stadtrat wird im Rahmen der kommenden Sitzung über den Antrag entscheiden.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 12.1Beschlussvorlage 6/014/24-29 (Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Vollausbau der Verkehrsanlage "Am Rhein (von Nibelungenring B9 bis Rheinufer)" Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Verkehrsanlagen: Schlossstraße (von Paternusstraße bis Schlossstraße Hausnummer 8); Paternusstraße (von Leiselheimer Straße bis Bahnlinie), Gaustraße (von Kreisverkehr Von-Steuben-Straße bis Einmündung Slevogtstraße) Festlegung des Gemeindeanteils, Kostenspaltung)Zur Vorlage · 6/014/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Worms steht eine Entscheidung über die Verteilung der Kosten für den Ausbau und die Erneuerung von Verkehrsanlagen an. Der Haupt- und Finanzausschuss hat einen Beschlussantrag vorgelegt, der die Festlegung des Gemeindeanteils sowie die Erhebung von Ausbaubeiträgen regelt. Konkret geht es um den Vollausbau der Verkehrsfläche „Am Rhein“ zwischen dem Nibelungenring (B9) und dem Rheinufer sowie um die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schlossstraße, der Paternustraße und der Gaustraße.
Die vorgeschlagene Kostenspaltung basiert auf der Einstufung der jeweiligen Straßen und der Verkehrsbelastung durch den Durchgangsverkehr, der nicht den Anliegern zuzurechnen ist. Für den Ausbau der Anlage „Am Rhein“ sieht die Vorlage vor, dass die Stadt 45 Prozent der Kosten übernimmt, während die Anlieger 55 Prozent tragen. Bei der Erneuerung der Beleuchtung in der Schlossstraße soll der Gemeindeanteil bei 30 Prozent liegen, sodass die Anlieger 70 Prozent der Kosten tragen. Für die Paternustraße und die Gaustraße wird ein Gemeindeanteil von 45 Prozent vorgeschlagen, wobei die verbleibenden 55 Prozent von den Anliegern getragen werden sollen. Der Stadtrat wird über diesen Antrag in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 entscheiden.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Beschlussvorlage 1.01/027/24-29 (Wahlen in 2024/2025/2026; Erfrischungsgeld)Zur Vorlage · 1.01/027/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Mitgliedern der Wahlvorstände für die kommenden Wahlen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro zu gewähren. Dies betrifft unter anderem die Durchführung und Auszählung der Wahlhandlung zum Beirat Migration und Integration sowie zum Seniorenbeirat am 10. November 2024.
Als Begründung für den Vorschlag wird eine sinkende Bereitschaft in der Bevölkerung angeführt, diese Ehrenämter zu übernehmen. Für die Bundestagswahl 2025 und die Landtagswahl 2026 werden etwa 700 Wahlhelfende benötigt. In der Vorlage wird zudem darauf hingewiesen, dass Parteien und Wählervereinigungen zunehmend weniger Wahlhelfende benennen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2024 vorgesehen.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 3Beschlussvorlage 2/005/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Grunderwerb bebauter Grundstücke)Zur Vorlage · 2/005/24-29 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2/005/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 630.000 Euro für den Erwerb bebauter Grundstücke im Haushaltsjahr 2024 beantragt. Die Mittel sind im Bereich Grundstücke und Stadtentwicklung vorgesehen.
Zur Deckung dieser Ausgaben sollen weniger benötigte Mittel aus dem Projekt zur Sanierung der Technikzentrale der Pfrimmtalschule herangezogen werden. Hintergrund für die Verfügbarkeit dieser Mittel ist eine Verzögerung bei der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Diesterweg, wodurch sich auch die Arbeiten an der Liegenschaft der Pfrimmtal Realschule plus verschoben haben. Da die entsprechenden Haushaltsmittel voraussichtlich erst Anfang 2025 benötigt werden, können sie als Deckungsvorschlag für den Grunderwerb dienen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen. Details zum konkreten Grundstückskauf werden aufgrund schutzwürdiger Interessen Dritter im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussvorlage 2/009/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz)Zur Vorlage · 2/009/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/009/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.000.000 Euro für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Ergebnishaushalt 2024 beantragt. Die Mittel sind der Kostenstelle für allgemeine Aufgaben, Unterhalt und Amtsvormundschaften zuzuweisen.
Die Stadtverwaltung begründet die beantragten Mittel mit einer Ausgabensteigerung, die auf die Gesetzesänderung zum 1. Juli 2017 zurückzuführen ist. Durch die Erweiterung des Kreises der Leistungsberechtigten hat sich die Anzahl der Fälle verdoppelt. Ein weiterer Anstieg der Fallzahlen resultiert aus Personen mit Flüchtlingsstatus, welche die Voraussetzungen für Unterhaltsvorschussleistungen erfüllen. Etwa zwei Drittel dieser Mehraufwendungen werden durch Beteiligungen des Landes gegenfinanziert.
Zur Deckung der Kosten wird ein Vorschlag zur Nutzung von Mehrerträgen in Höhe von 650.000 Euro aus den Erstattungen des Landes vorgelegt. Falls keine weiteren Mehrerträge oder geringeren Aufwendungen erzielt werden können, führt dies zu einer entsprechenden Verschlechterung des Jahresergebnisses. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Beschlussvorlage 2/010/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft)Zur Vorlage · 2/010/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/010/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1,5 Millionen Euro für den Ergebnishaushalt 2024 beantragt. Die Mittel sind für die Kostenstelle „Allgemeine Aufgaben, Unterhalt, Amtsvormundschaften“ vorgesehen und sollen zur Beteiligung an den Kosten der Unterkunft dienen. Eine sofortige Verfügung über diesen Betrag wird angestrebt.
Die Erhöhung des Finanzbedarfs begründet sich laut Vorlage durch einen leichten Anstieg der Fallzahlen sowie das steigende Niveau bei Mieten und Nebenkosten. Als wesentliche Kostentreiber werden insbesondere die gestiegenen Energie- und Strompreise genannt, während Mietzahlungen strikt nach dem Mietspiegel erfolgen. Da für die Bereitstellung dieser überplanmäßigen Mittel kein Deckungsvorschlag eingereicht wurde, führt eine Verwendung der Mittel ohne entsprechende Mehrerträge oder Einsparungen zu einer entsprechenden Verschlechterung des Jahresergebnisses. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 6Beschlussvorlage 2/011/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Sachgebiete Asyl, Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Unterbringung von Obachlosen)Zur Vorlage · 2/011/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird für die Stadt Worms die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 2,8 Millionen Euro beantragt. Diese Mittel sind für die Sachgebiete Asyl, Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt sowie für die Unterbringung von Obdachlosen vorgesehen. Die zusätzliche Finanzierung soll im Ergebnishaushalt 2024 bei der Kostenstelle für Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen eingesetzt werden können.
Die Begründung für diesen Antrag umfasst verschiedene Kostensteigerungen. Im Bereich der Unterbringung von Obdachlosen wird ein gestiegener Renovierungsbedarf aufgrund höherer Material- und Lohnkosten sowie durch Vandalismusschäden angeführt. Für das Sachgebiet Asyl werden unvorhersehbare, höhere Zuweisungszahlen von Asylbewerbern als Ursache für den Mehraufwand genannt. Im Bereich der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt führen steigende Fallzahlen, Anpassungen des Regelbedarfs sowie ein höheres Niveau bei Mieten und Nebenkosten zu einem erhöhten Bedarf.
Zur Deckung der Kosten werden Mehrerträge in Höhe von 400.000 Euro aus Kostenbeiträgen und Aufwandsersatz für Asylbewerber und Asylberechtigte vorgeschlagen. Sollten keine weiteren Mehrerträge oder geringeren Aufwendungen erzielt werden, wird sich das Jahresergebnis entsprechend verringern. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Stadtrat zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 7Beschlussvorlage 2/012/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe)Zur Vorlage · 2/012/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2/012/24-29 sieht die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 7.000.000 Euro im Ergebnishaushalt 2024 vor. Diese Mittel sind für die Bereiche Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Erziehung sowie die Eingliederungshilfe vorgesehen. Zur teilweisen Deckung des Bedarfs sollen Minderaufwendungen in Höhe von 4.000.000 Euro bei den Zuschüssen zur Unterhaltung von Kindertagesstätten genutzt werden. Sollten darüber hinaus keine weiteren Einsparungen oder Mehreinnahmen erzielt werden, verringert sich das Jahresergebnis entsprechend.
Als Gründe für die notwendigen Zusatzmittel werden im Dokument steigende Fallzahlen und höhere Vergütungssätze bei der Hilfe zur Pflege angeführt. Zudem besteht ein Bedarf an vollstationären Einrichtungen sowie an intensiven pädagogischen Angeboten. Im Bereich der Eingliederungshilfe sind zudem rückwirkende Vergütungsanpassungen durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz vorgesehen. Bei den Verhandlungen über die Vergütungssätze der Pflegekassen sowie bei den Anpassungen der Eingliederungshilfe ist die Stadt als örtlicher Träger nicht am Verhandlungsprozess beteiligt.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 8Beschlussvorlage 2/013/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Ausbau der Paternusstraße in Worms-Pfeddersheim)Zur Vorlage · 2/013/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,1 Millionen Euro für den Ausbau der Paternusstraße in Worms-Pfeddersheim. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen der Georg-Scheu-Straße und der Niederflörsheimer Straße.
Zur Deckung dieses Bedarfs sollen Mittel aus dem Projekt „Radzulaufroute 3 - Pfrimmtalradweg“ umgeschichtet werden. Die Umwidmung wird damit begründet, dass sich die Umsetzung des Radwegs aufgrund einer noch ausstehenden Genehmigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion verzögert.
Der Ausbau der Paternusstraße ist notwendig, da die Fahrbahn erhebliche Schäden am Oberflächenbelag, ausgebrochene Rinnenbordsteine sowie eine unzureichende Entwässerung aufweist. Laut Vorlage sind Frostaufbrüche, Rissbildungen und Schlaglöcher vorhanden, sodass eine bloße Sanierung aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht als durchführbar gilt. Ohne die Maßnahme drohe eine Vollsperrung der Straße. Die Ausschreibung für das Bauvorhaben soll im Jahr 2024 erfolgen, wobei die eigentlichen Bauarbeiten sowie der Mittelabfluss voraussichtlich erst ab dem Jahr 2025 stattfinden werden.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 9Beschlussvorlage 2/014/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Unfallversicherung)Zur Vorlage · 2/014/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms berät am 25. September 2024 über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Unfallversicherung im Haushaltsjahr 2024. Laut der Beschlussvorlage 2/014/24-29 sollen im Bereich der Personalabrechnung 176.000 Euro zusätzlich bereitgestellt werden.
Die Grundlage für diesen Antrag ist ein Beitragsbescheid vom Juli 2024, der höhere Umlagen für die Unfallversicherung sowie für die Schülerunfallversicherung vorsieht. Diese Kostensteigerungen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung für das Jahr 2024 nicht absehbar. Die Bereitstellung der Mittel wird in der Vorlage als rechtliche Verpflichtung begründet.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2024 erfolgen. Über die bereitgestellten Mittel kann unmittelbar verfügt werden. Sollten die entsprechenden Einsparungen oder Mehreinnahmen nicht erzielt werden, erhöht sich der Jahresfehlbetrag des Haushalts entsprechend.
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- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses