Beschlussvorlage 2/012/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe)
2/012/24-29 · Beschlussvorlage · 12.09.2024
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Die Beschlussvorlage 2/012/24-29 sieht die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 7.000.000 Euro im Ergebnishaushalt 2024 vor. Diese Mittel sind für die Bereiche Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Erziehung sowie die Eingliederungshilfe vorgesehen. Zur teilweisen Deckung des Bedarfs sollen Minderaufwendungen in Höhe von 4.000.000 Euro bei den Zuschüssen zur Unterhaltung von Kindertagesstätten genutzt werden. Sollten darüber hinaus keine weiteren Einsparungen oder Mehreinnahmen erzielt werden, verringert sich das Jahresergebnis entsprechend.
Als Gründe für die notwendigen Zusatzmittel werden im Dokument steigende Fallzahlen und höhere Vergütungssätze bei der Hilfe zur Pflege angeführt. Zudem besteht ein Bedarf an vollstationären Einrichtungen sowie an intensiven pädagogischen Angeboten. Im Bereich der Eingliederungshilfe sind zudem rückwirkende Vergütungsanpassungen durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz vorgesehen. Bei den Verhandlungen über die Vergütungssätze der Pflegekassen sowie bei den Anpassungen der Eingliederungshilfe ist die Stadt als örtlicher Träger nicht am Verhandlungsprozess beteiligt.
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