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Vorlage

Satzung über die Aufhebung der "Satzung über die Erhebung einer Schankerlaubnissteuer in der Stadt Worms (Schankerlaubnissteuersatzung) vom 15.12.2011"

2/179/24-29 11.06.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung über die Erhebung einer Schankerlaubnissteuer in der Stadt Worms zum 1. Januar 2026 aufzuheben. Die Vorlage basiert auf einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und „Worms will weiter“, welcher die rückwirkende Aufhebung zum Jahresbeginn 2026 vorsieht. Der Stadtrat hatte diesem Antrag bereits in seiner Sitzung vom 29. April 2026 zugestimmt.

Im Zeitraum von 2012 bis 2025 beliefen sich die jährlichen Einnahmen aus dieser Steuer im Durchschnitt auf etwa 74.000 Euro. Die damit verbundenen Verwaltungskosten werden auf rund 13.000 Euro pro Jahr geschätzt. An der Steuer waren jährlich durchschnittlich 80 Steuerschuldner beteiligt, darunter auch temporäre Betriebe auf Märkten wie dem Weihnachtsmarkt.

Die Aufhebung erfolgt im Kontext einer Entwicklung in der Region, da die Stadt Landau die entsprechende Satzung bereits 2020 aufgehoben hat und der Landkreis Südliche Weinstraße die Schankerlaubnissteuer zum 1. Januar 2026 abschafft. Aktuell erheben neben Worms nur noch Frankenthal diese Steuer. Aufgrund der Festsetzungslogik, bei der die Abrechnung auf den Umsatz des Vorjahres basiert, wird es nach der Aufhebung bis zum Jahr 2027 zu einer restlichen Abwicklung der bestehenden Steuerfälle kommen.

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Dokumente

  • Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/179/24-29 (Satzung über die Aufhebung der "Satzung über die Erhebung einer Schankerlaubnissteuer in der Stadt Worms (Schankerlaubnissteuersatzung) vom 15.12.2011")

Beratungsfolge