Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Satzung über die Aufhebung der "Satzung über die Erhebung einer Schankerlaubnissteuer in der Stadt Worms (Schankerlaubnissteuersatzung) vom 15.12.2011"Zur Vorlage · 2/179/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung über die Erhebung einer Schankerlaubnissteuer in der Stadt Worms zum 1. Januar 2026 aufzuheben. Die Vorlage basiert auf einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und „Worms will weiter“, welcher die rückwirkende Aufhebung zum Jahresbeginn 2026 vorsieht. Der Stadtrat hatte diesem Antrag bereits in seiner Sitzung vom 29. April 2026 zugestimmt.
Im Zeitraum von 2012 bis 2025 beliefen sich die jährlichen Einnahmen aus dieser Steuer im Durchschnitt auf etwa 74.000 Euro. Die damit verbundenen Verwaltungskosten werden auf rund 13.000 Euro pro Jahr geschätzt. An der Steuer waren jährlich durchschnittlich 80 Steuerschuldner beteiligt, darunter auch temporäre Betriebe auf Märkten wie dem Weihnachtsmarkt.
Die Aufhebung erfolgt im Kontext einer Entwicklung in der Region, da die Stadt Landau die entsprechende Satzung bereits 2020 aufgehoben hat und der Landkreis Südliche Weinstraße die Schankerlaubnissteuer zum 1. Januar 2026 abschafft. Aktuell erheben neben Worms nur noch Frankenthal diese Steuer. Aufgrund der Festsetzungslogik, bei der die Abrechnung auf den Umsatz des Vorjahres basiert, wird es nach der Aufhebung bis zum Jahr 2027 zu einer restlichen Abwicklung der bestehenden Steuerfälle kommen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 22. Sitzung des Stadtrates
- 03.06.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Worms (Vergnügungssteuersatzung) vom 15.12.2011; 5. ÄnderungssatzungZur Vorlage · 2/180/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorgeschlagen, um die Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit anzupassen. Kern der Vorlage ist die Umstellung des Besteuerungsmaßstabes vom bisherigen Nettoeinspielergebnis auf das Bruttoeinspielergebnis.
Im Zuge dieser Änderung sollen die Steuersätze neu festgelegt werden. Für Spielgeräte in Spielhallen wird ein Satz von 25 Prozent des Bruttoeinspielergebnisses vorgeschlagen. Für Geräte in Schank- und Speisewirtschaften sowie an anderen Orten soll der Satz auf 12 Prozent des Bruttoeinspielergebnisses angehoben werden. Die Verwaltung führt aus, dass diese Anpassung die Vergleichbarkeit mit anderen kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz verbessern und zur Deckung von Haushaltsdefiziten beitragen soll.
Nach Schätzungen der Verwaltung wird durch die Neuregelung ein jährliches Mehreinnahmenpotenzial von rund 150.000 Euro erwartet, wovon etwa 100.000 Euro auf Spielhallen und 50.000 Euro auf übrige Orte entfallen sollen. Um die Kalkulierbarkeit für die Steuerpflichtigen zu gewährleisten, ist ein Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Stadtrat die Annahme der Änderungssatzung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 22. Sitzung des Stadtrates
- 03.06.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 3Satzung besondere BetreuungsformateZur Vorlage · 5/070/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat von Worms, eine neue Satzung für besondere Betreuungsformate an Grundschulen zu verabschieden. Diese Regelung betrifft primär Schulen, die kein rechtsanspruchserfüllendes Ganztagsangebot bereitstellen können. Hintergrund ist das Ganztagsförderungsgesetz, das ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder einführt. Da an einigen Standorten, insbesondere im Innenstadtbereich, räumliche oder organisatorische Voraussetzungen fehlen, sollen diese speziellen Angebote die Versorgung sicherstellen.
Das Angebot umfasst eine Betreuung von Montag bis Freitag bis 16 Uhr, die neben Hausaufgabenbetreuung auch ein kostenpflichtiges Mittagessen beinhaltet. Die Stadt Worms tritt für das erste Jahr als Träger auf, wobei eine Fortführung nach der Testphase der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses bedarf. Die Satzung regelt zudem die Elternbeiträge, die sich nach dem Nettoeinkommen und der Anzahl der Kinder richten. Während Familien mit vier oder mehr Kindern beitragsfrei gestellt werden, sieht das Modell einkommensabhängige Staffelung vor. Zudem können Gebührenbefreiungen bei Nachweis bestimmter Sozialleistungen gewährt werden. Da Informationen zu Bundeszuschüssen und genauen Anmeldezahlen noch ausstehen, wird die finanzielle Situation laufend evaluiert.
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- 24.06.2026 · 22. Sitzung des Stadtrates
- 03.06.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussfassung über das regionale Umsetzungskonzept der Stadt Worms zum "Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur (LGRP-Plan)"Zur Vorlage · 2/178/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung über das regionale Umsetzungskonzept der Stadt Worms zum „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan). Die Vorlage basiert auf dem Gesetz zur Finanzierung von Ländern und Kommunen, welches die Nutzung eines Bundes-Sondervermögens regelt. Für die Stadt Worms ist im Rahmen dieses Plans ein Regionalbudget in Höhe von insgesamt 81.074.644 Euro für einen Förderzeitraum von zwölf Jahren vorgesehen.
Die Inanspruchnahme dieser Mittel erfordert die Erstellung eines regionalen Umsetzungskonzepts, das die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie den demografischen Wandel berücksichtigt. Da Details zum Förderverfahren und zur Rechtsverordnung derzeit noch ausstehen, ist das vorliegende Konzept in allgemeiner Form verfasst. Konkrete Einzelmaßnahmen sind im aktuellen Dokument nicht festgelegt; diese müssen zu einem späteren Zeitpunkt einzeln beantragt werden. Mögliche Investitionsbereiche umfassen unter anderem die Bereiche Verkehr, Energie, Bildung, Digitalisierung sowie den Bevölkerungsschutz und die Gesundheitsinfrastruktur. Bei der Auswahl künftiger Vorhaben sollen Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und der gesamtstädtische Nutzen im Vordergrund stehen. Die Stadt muss der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bis zum 19. August 2026 mitteilen, wie die Aspekte des Klimaschutzes und des demografischen Wandels in das Konzept integriert wurden.
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- 24.06.2026 · 22. Sitzung des Stadtrates
- 03.06.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemOZur Vorlage · 2/176/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Sach- und Geldleistungen, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen und Vereinen für spezifische Verwendungszwecke bereitgestellt werden.
Die Entscheidung basiert auf der Gemeindeordnung, die es der Stadt ermöglicht, zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben Zuwendungen zu erhalten. Gemäß einer Regelung des Stadtrats aus dem Jahr 2008 ist der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt, über solche Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro zu entscheiden.
Für die Entscheidung müssen alle maßgeblichen Tatsachen offengelegt werden. Dies beinhaltet insbesondere den Verwendungszweck der Mittel sowie etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen den Gebern und der Stadt Worms. Bei den in der Anlage aufgeführten Leistungen handelt es sich um zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden, wobei mögliche Folgekosten entstehen können. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 03.06.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses