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Vorlage

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Worms (Vergnügungssteuersatzung) vom 15.12.2011; 5. Änderungssatzung

2/180/24-29 21.05.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Worms hat eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorgeschlagen, um die Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit anzupassen. Kern der Vorlage ist die Umstellung des Besteuerungsmaßstabes vom bisherigen Nettoeinspielergebnis auf das Bruttoeinspielergebnis.

Im Zuge dieser Änderung sollen die Steuersätze neu festgelegt werden. Für Spielgeräte in Spielhallen wird ein Satz von 25 Prozent des Bruttoeinspielergebnisses vorgeschlagen. Für Geräte in Schank- und Speisewirtschaften sowie an anderen Orten soll der Satz auf 12 Prozent des Bruttoeinspielergebnisses angehoben werden. Die Verwaltung führt aus, dass diese Anpassung die Vergleichbarkeit mit anderen kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz verbessern und zur Deckung von Haushaltsdefiziten beitragen soll.

Nach Schätzungen der Verwaltung wird durch die Neuregelung ein jährliches Mehreinnahmenpotenzial von rund 150.000 Euro erwartet, wovon etwa 100.000 Euro auf Spielhallen und 50.000 Euro auf übrige Orte entfallen sollen. Um die Kalkulierbarkeit für die Steuerpflichtigen zu gewährleisten, ist ein Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Stadtrat die Annahme der Änderungssatzung empfehlen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 157 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

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Beratungsfolge