Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30. Juni 2026 vorgelegt. Nach dem ersten Berichtswesen des laufenden Jahres wird eine Reduzierung des geplanten Jahresfehlbetrags im Ergebnishaushalt von rund 40,2 Millionen Euro auf voraussichtlich 31,5 Millionen Euro prognostiziert. Diese Entwicklung entspricht einer Verbesserung von etwa 8,7 Millionen Euro. Wesentliche Faktoren für diese Veränderung sind höhere Steuererträge, insbesondere der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, sowie Verbesserungen im Sozialetat, vor allem bei der Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe. Dem stehen gestiegene Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von etwa 5,2 Millionen Euro gegenüber, die auf Tarifsteigerungen und Personalerhöhungen zurückzuführen sind.
Im Finanzhaushalt zeigt sich eine Verbesserung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um circa 6,6 Millionen Euro, sodass dieser von rund -61,8 Millionen Euro auf voraussichtlich -55,2 Millionen Euro sinkt. Ein Haushaltsausgleich wird im Jahr 2026 nicht erreicht werden. Zur Begrenzung des Fehlbetrags besteht in beeinflussbaren Bereichen weiterhin eine Mittelsperre von 20 Prozent. Die Erlassung einer Nachtragshaushaltssatzung ist nach aktuellem Stand nicht erforderlich.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Mitteilungsvorlage 2/191/24-29 (Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2026)
Beratungsfolge
- 26.08.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 12.08.2026kein Ergebnis hinterlegt