Worms Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den mobilitätsgerechten Ausbau der Bushaltestellen in der Von-Steuben-Straße

2/123/24-29 21.10.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Haushaltsjahr 2025 soll eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,2 Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese Mittel sind für den mobilitätsgerechten Ausbau der Bushaltestellen in der Von-Steuben-Straße vorgesehen. Gleichzeitig wird die Freigabe einer bisher gesperrten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro beantragt.

Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch weniger benötigte Mittel aus anderen Projekten im Finanzhaushalt 2025. Konkret sollen Einsparungen aus dem Projekt „Radroute 3 – Pfrimmtalradweg“ in Höhe von 584.000 Euro sowie aus der Maßnahme „Landgrafenstraße“ in Höhe von 616.000 Euro herangezogen werden, da sich die Planungen bei diesen Vorhaben verzögert haben.

Die Umsetzung der Maßnahmen an der Kreuzung Von-Steuben-Straße, Kurfürstenstraße und BIZ soll im Jahr 2025 ausgeschrieben werden. Ein Baubeginn im April 2026 ist angestrebt, um die sechsmonatige Bauzeit mit den Schulferien zu koordinieren und den Verkehrsfluss während der Bauphase zu sichern. Eine Verschiebung des Baubeginns auf das Jahr 2027 soll vermieden werden. Für das Vorhaben steht zudem eine Zuwendung des Landes in Höhe von rund 800.000 Euro zur Verfügung, deren Nutzung innerhalb einer zweijährigen Frist nach der Bewilligung im März 2025 erfolgen muss.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

  • Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/123/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den mobilitätsgerechten Ausbau der Bushaltestellen in der Von-Steuben-Straße)

Beratungsfolge