Haushaltswirtschaft; Übertragung nicht in Anspruch genommener Auszahlungsermächtigungen von 2025 nach 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms plant, nicht in Anspruch genommene Auszahlungsermächtigungen aus dem Investivbereich des Haushaltsjahres 2025 in das Jahr 2026 zu übertragen. Der Gesamtbetrag der Übertragung beläuft sich auf 32.279.742,83 Euro. Hintergrund dieser Maßnahme sind zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung verschiedener Projekte, insbesondere im Bereich mehrjährig veranschlagter Großvorhaben.
Die rechtliche Grundlage für die Übertragbarkeit in das Folgejahr bietet die Gemeindehaushaltsverordnung (§ 17 GemHVO). Da die entsprechenden Mittel bereits in den Vorjahren veranschlagt und ausfinanziert wurden, dienen die vorliegenden Beschlüsse der Information der zuständigen Gremien. Die Finanzierung der übertragenen Auszahlungsermächtigungen erfolgt über teilweise noch nicht genutzte Kreditermächtigungen aus den Jahren 2024 und 2025 sowie durch Kasseneinnahmereste. Zusätzlich zu den übertragenen Mitteln stehen den Fachbereichen im Haushaltsjahr 2026 weitere Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 61,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Mitteilungsvorlage 2/158/24-29 (Haushaltswirtschaft; Übertragung nicht in Anspruch genommener Auszahlungsermächtigungen von 2025 nach 2026)
Beratungsfolge
- 25.02.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 11.02.2026kein Ergebnis hinterlegt