Satzung besondere Betreuungsformate
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat von Worms, eine neue Satzung für besondere Betreuungsformate an Grundschulen zu verabschieden. Diese Regelung betrifft primär Schulen, die kein rechtsanspruchserfüllendes Ganztagsangebot bereitstellen können. Hintergrund ist das Ganztagsförderungsgesetz, das ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder einführt. Da an einigen Standorten, insbesondere im Innenstadtbereich, räumliche oder organisatorische Voraussetzungen fehlen, sollen diese speziellen Angebote die Versorgung sicherstellen.
Das Angebot umfasst eine Betreuung von Montag bis Freitag bis 16 Uhr, die neben Hausaufgabenbetreuung auch ein kostenpflichtiges Mittagessen beinhaltet. Die Stadt Worms tritt für das erste Jahr als Träger auf, wobei eine Fortführung nach der Testphase der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses bedarf. Die Satzung regelt zudem die Elternbeiträge, die sich nach dem Nettoeinkommen und der Anzahl der Kinder richten. Während Familien mit vier oder mehr Kindern beitragsfrei gestellt werden, sieht das Modell einkommensabhängige Staffelung vor. Zudem können Gebührenbefreiungen bei Nachweis bestimmter Sozialleistungen gewährt werden. Da Informationen zu Bundeszuschüssen und genauen Anmeldezahlen noch ausstehen, wird die finanzielle Situation laufend evaluiert.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 5/070/24-29 (Satzung besondere Betreuungsformate)
Beratungsfolge
- 24.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 03.06.2026kein Ergebnis hinterlegt