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Beschlussvorlage 6/011/24-29 (Bebauungsplan-Entwurf HE 27 "In den unteren Lüssen" in Worms- Herrnsheim, Flur 5; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB))

6/011/24-29 · Beschlussvorlage · 16.09.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beschlussvorlage 6/011/24-29 (Bebauungsplan-Entwurf HE 27 "In den unteren Lüssen" in Worms- Herrnsheim, Flur 5; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB))
KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat von Worms wird über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf HE 27 „In den unteren Lüssen“ im Stadtteil Herrnsheim beraten. Das Plangebiet umfasst Flächen im Flur 5, die durch den Fahrweg im Norden, die Slevogtstraße im Süden, die Von-Steuben-Straße im Westen sowie den bestehenden westlichen Siedlungsrand des Baugebietes „In den Lüssen“ im Osten begrenzt werden.

Die Planung sieht eine Veränderung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung vor. Während für Teile des Gebiets ursprünglich Wohnbauflächen vorgesehen waren, wurde aufgrund der prognostizierten Lärmsituation nördlich der Slevogtstraße festgestellt, dass eine Wohnnutzung dort nicht realisierbar ist, da keine Aufenthaltsräume während der Nachtstunden vorgesehen werden können. Stattdessen soll das Planungsziel die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen umfassen. Mögliche Nutzungen, wie etwa ein Schulstandort, werden aufgrund der Erschließungssituation in Betracht gezogen.

Die Anbindung des Gebiets soll über die Slevogtstraße und gegebenenfalls über die Von-Steuben-Straße erfolgen; eine Anbindung über die Richard-Stumm-Straße ist nicht vorgesehen. Langfristig können im Zuge der Umsetzung Kosten für die Erschließung, den Bau sowie die Instandhaltung städtischer Gebäude und Ausgleichsmaßnahmen anfallen. Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschluss zuzustimmen.

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Beratungen

3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
08.10.2024
kein Ergebnis hinterlegt
Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
26.09.2024
kein Ergebnis hinterlegt