Beschlussvorlage 6/013/24-29 (Entwidmungsverfahren; Teilfläche Weckerlingplatz)
6/013/24-29 · Beschlussvorlage · 12.09.2024
📍 Weckerlingplatz · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Der Bauausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, die Entwidmung einer Teilfläche des Weckerlingplatzes zu beschließen. Betroffen ist ein Areal von 4,30 Metern mal 4,70 Metern innerhalb der Gemarkung 3911 Worms, Flur 1, Flurstück 907. Die Vorlage sieht vor, dass dieser Teil der Fläche mit sofortiger Wirkung eingezogen wird.
Das Verfahren zur Entwidmung wurde bereits im März 2024 vom Stadtrat initiiert. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt am 17. Mai 2024 gingen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Monaten keine Einwände ein. Die Vorlage begründet die Maßnahme mit überwiegenden Gründen des Gemeinwohls. Zudem liegt die Zustimmung der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde vor, da der Landesbetrieb für Mobilität Rheinland-Pfalz der Einziehung mit Schreiben vom 3. September 2024 zugestimmt hat. Der Beschluss soll nach der Entscheidung im Stadtrat öffentlich bekannt gemacht werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter).