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Beschlussvorlage

Bebauungsplan RD 4, 1. Änderung "Unter dem Dorf" in Worms-Rheindürkheim, Flur 3 1. Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs 2. Satzungsbeschluss 3. Ermächtigung für die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes

6/075/24-29 13.11.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat von Worms hat die erste Änderung des Bebauungsplans RD 4 „Unter dem Dorf“ im Bereich Rheindürkheim behandelt. Ziel der Planänderung ist die Umwandlung einer ehemals als Erwerbsgärtnerei genutzten Fläche in ein Mischgebiet, das sowohl Wohnnutzung als auch Gewerbe wie Lagerhallen und Büros ermöglicht. Damit soll eine Übergangszone zwischen bestehenden Wohngebieten und dem nördlichen Gewerbegebiet geschaffen werden.

Im Zuge des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung geprüft. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hatte gefordert, Wohn- und Büronutzungen im östlichen Teil des Gebiets auszuschließen, einen vier Meter hohen Wall zum Immissionsschutz zu errichten sowie Zufahrten über die Jakob-Hammel-Straße zu unterbinden. Der Stadtrat lehnte diese Forderungen jedoch ab. Die Begründung der Stadtverwaltung sieht vor, dass eine stärker differenzierte Nutzung aufgrund der Gebietsgröße nicht städtebaulich zielführend sei. Zudem seien Geruchs- und Lärmimmissionen nach vorliegenden Prognosen innerhalb der zulässigen Grenzwerte, wobei die bebaubare Fläche bereits zur Berücksichtigung von Grenzwertüberschreitungen reduziert wurde. Ein Verbot der Zufahrt über die Jakob-Hammel-Straße wurde als unverhältnismäßig bewertet.

Der Stadtrat beschloss die Änderung des Bebauungsplans als Satzung und ermächtigte den Oberbürgermeister, den Plan ortsüblich bekannt zu machen, um die Rechtsverbindlichkeit herzustellen.

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Beratungsfolge