Beschlussvorlage 6/014/24-29 (Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Vollausbau der Verkehrsanlage "Am Rhein (von Nibelungenring B9 bis Rheinufer)" Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Verkehrsanlagen: Schlossstraße (von Paternusstraße bis Schlossstraße Hausnummer 8); Paternusstraße (von Leiselheimer Straße bis Bahnlinie), Gaustraße (von Kreisverkehr Von-Steuben-Straße bis Einmündung Slevogtstraße) Festlegung des Gemeindeanteils, Kostenspaltung)
6/014/24-29 · Beschlussvorlage · 18.09.2024
📍 Nibelungenring · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Worms steht eine Entscheidung über die Verteilung der Kosten für den Ausbau und die Erneuerung von Verkehrsanlagen an. Der Haupt- und Finanzausschuss hat einen Beschlussantrag vorgelegt, der die Festlegung des Gemeindeanteils sowie die Erhebung von Ausbaubeiträgen regelt. Konkret geht es um den Vollausbau der Verkehrsfläche „Am Rhein“ zwischen dem Nibelungenring (B9) und dem Rheinufer sowie um die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schlossstraße, der Paternustraße und der Gaustraße.
Die vorgeschlagene Kostenspaltung basiert auf der Einstufung der jeweiligen Straßen und der Verkehrsbelastung durch den Durchgangsverkehr, der nicht den Anliegern zuzurechnen ist. Für den Ausbau der Anlage „Am Rhein“ sieht die Vorlage vor, dass die Stadt 45 Prozent der Kosten übernimmt, während die Anlieger 55 Prozent tragen. Bei der Erneuerung der Beleuchtung in der Schlossstraße soll der Gemeindeanteil bei 30 Prozent liegen, sodass die Anlieger 70 Prozent der Kosten tragen. Für die Paternustraße und die Gaustraße wird ein Gemeindeanteil von 45 Prozent vorgeschlagen, wobei die verbleibenden 55 Prozent von den Anliegern getragen werden sollen. Der Stadtrat wird über diesen Antrag in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter).