Worms Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Kommunale Wärmeplanung (KWP) Worms - aktueller Sachstand und Beschluss zur Erstellung der KWP nach § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

6/063/24-29 19.08.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat von Worms, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zu beschließen. Damit reagiert die Stadt auf die gesetzliche Verpflichtung, bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine solche Planung vorzulegen. Die Wärmeplanung soll als strategisches Instrument dazu dienen, die Wärmeversorgung der Stadt klimagerecht und zukunftssicher zu gestalten sowie den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu unterstützen.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Erstellung werden auf circa 200.000 Euro geschätzt. Zur Kompensation der finanziellen Mehrbelastungen sieht das rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz Konnexitätszahlungen des Landes vor, die bis Juni 2028 insgesamt etwa 192.000 Euro betragen sollen. Ein zweistufiges Vergabeverfahren zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters ist bereits im Gange; mehrere Büros haben ihre Teilnahme am Wettbewerb erklärt. Die Erstellung der Planung wird voraussichtlich etwa anderthalb Jahre dauern, wobei ein Beginn im Jahr 2026 vorgesehen ist. Ein früherer Beschluss aus dem Jahr 2023 wird durch diesen neuen Antrag ersetzt, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderstrukturen geändert haben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

  • Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 6/063/24-29 (Kommunale Wärmeplanung (KWP) Worms - aktueller Sachstand und Beschluss zur Erstellung der KWP nach § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG))

Beratungsfolge