Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Worms; Neufassung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über die Neufassung der Satzung zur Gebührenerhebung und zum Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht den Verabschiedung einer komplett neuen Feuerwehrgebührensatzung vor, anstatt lediglich bestehende Regelungen zu ändern. Der Termin für die Entscheidung im Stadtrat ist für den 17. Dezember 2025 angesetzt, nachdem die Vorlage zuvor im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
Die Neufassung der Satzung basiert auf Änderungen des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz sowie einer neuen Landesverordnung zu den Stundensätzen für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge aus dem Jahr 2025. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund gestiegener Unterhaltungskosten, neuer Fahrzeugtechnologien sowie veränderter Voraussetzungen bei Personal und Material. Ziel ist die Anpassung der Gebühren an den aktuellen Stand unter Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird mit einer Steigerung der Einnahmen gerechnet, wobei eine genaue Bezifferung aufgrund fehlender aktueller Erfahrungswerte derzeit noch nicht möglich ist. Die Maßnahme soll keine Folgekosten verursachen. Eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Fachabteilung ergab keine Bedenken gegen den Entwurf.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 3.3/002/24-29 (Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Worms; Neufassung)
Beratungsfolge
- 17.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 03.12.2025kein Ergebnis hinterlegt