Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 2/015/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Grunderwerb unbebauter Grundstücke)Zur Vorlage · 2/015/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/015/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Erwerb unbebauter Grundstücke im Haushaltsjahr 2024 beantragt. Für den Bereich Grundstücke und Stadtentwicklung sollen hierfür 180.000 Euro zusätzlich bereitgestellt werden, über die sofort verfügt werden kann.
Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch geringere Ausgaben im Projekt Neubau des Werkstattgebäudes am Friedhof Hochheimer Höhe. Da aufgrund der Neubeantragung von Fördermitteln bei diesem Bauvorhaben die Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, können sie als Deckungsvorschlag herangezogen werden. In dem betreffenden Deckungskreis wurden im laufenden Haushaltsjahr bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von 630.000 Euro bereitgestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen. Als Begründung für den Grundstückserwerb verweist die Vorlage auf eine Beratung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. September 2024.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Beschlussvorlage 2/018/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage)Zur Vorlage · 2/018/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/018/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage im Haushaltsjahr 2024 beantragt. Konkret sollen in der Kostenstelle für kommunale Steuern zusätzliche Mittel in Höhe von 754.000 Euro bereitgestellt werden, über die sofort verfügt werden kann.
Die Begründung führt aus, dass dem ursprünglichen Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer in 2024, der bei rund 49 Millionen Euro lag, nach aktuellem Stand ein Ergebnis von etwa 52,9 Millionen Euro gegenübersteht. Da die im November und Dezember fälligen Raten der Gewerbesteuerumlage zusammen rund 2,65 Millionen Euro betragen, aber nur ein Teil davon durch bestehende Mittel gedeckt ist, entsteht ein Bedarf an Mehraufwendungen in Höhe von etwa 754.000 Euro. Die Deckung dieser überplanmäßigen Mittel soll durch die entsprechenden Mehrerträge aus der Gewerbesteuer erfolgen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, dem Antrag zuzustimmen, sodass die Entscheidung nun dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 3Mitteilungsvorlage 1.01/055/24-29 (Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben im 2. und 3. Quartal 2024)Zur Vorlage · 1.01/055/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die im zweiten und dritten Quartal 2024 durchgeführten Vergaben informiert. Die Vorlage mit der Nummer 1.01/055/24-29 dient dazu, den Ausschuss nachträglich über Auftragsvergaben sowie die Abwicklung von Rechtsgeschäften in Kenntnis zu setzen.
Die Grundlage für diese Information ist § 3 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Worms. Gemäß dieser Regelung muss der Haupt- und Finanzausschuss über Vergaben unterrichtet werden, sofern diese eine Wertgrenze von 25.000 Euro überschreiten. Der Beschlussantrag sieht vor, dass der Ausschuss die in den beiliegenden Listen aufgeführten Vergaben für das dritte Quartal 2024 zur Kenntnis nimmt. Die zugehörigen Anlagen enthalten Aufstellungen aus dem Bereich 8 für das zweite sowie das dritte Quartal 2024. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussvorlage 2/030/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Deckungskreis des Bürgerservicebüros)Zur Vorlage · 2/030/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms berät am 30. Oktober 2024 über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für das Bürgerservicebüro. Gemäß der Beschlussvorlage 2/030/24-29 sollen im Ergebnishaushalt 2024 insgesamt 150.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Die Deckung dieser Mittel soll durch Mehreinnahmen aus Gebühren im Pass- und Meldewesen sowie aus Verwaltungsgebühren der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Hintergrund des Finanzbedarfs ist eine veränderte Nachfrage nach Reisedokumenten. Seit dem Wegfall der Kinderreisepässe zum 1. Januar 2024 wurde ein Anstieg bei der Nachfrage nach kostenintensiveren Reisepässen sowie Express-Reisepässen festgestellt.
Die zusätzlichen Haushaltsmittel sollen dazu verwendet werden, anstehende Rechnungen der Bundesdruckerei für Personalausweise und Reisepässe zu begleichen sowie Materialbestellungen der Kfz-Zulassungsstelle zu finanzieren. Die Verwaltung gibt an, dass die Bereitstellung dieser Mittel erforderlich ist, um die übertragenen Pflichtaufgaben des Bürgerservicebüros bis zum Jahresende sicherzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Beschlussvorlage 8/009/24-29 (Nibelungenmuseum)Zur Vorlage · 8/009/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms legt dem Stadtrat verschiedene Szenarien für die Zukunft des Nibelungenmuseums vor. Ein Weiterbetrieb am ursprünglichen Standort würde Kosten in Höhe von 1,5 bis 2 Millionen Euro verursachen. Im Falle einer endgültigen Schließung ließen sich die jährlichen Gebäudeunterhaltungskosten von etwa 100.000 Euro auf voraussichtlich 15.000 Euro senken. Hierbei fielen einmalige Kosten für Sicherungsmaßnahmen von rund 7.500 Euro sowie eine mögliche Rückzahlung von Zuwendungsmitteln in Höhe von circa 150.000 Euro an.
Als kurzfristige Alternative wird die Präsentation des Nibelungen-Themas im Museum Andreasstift vorgeschlagen. Für eine langfristige Lösung soll ein externes Büro beauftragt werden, um die Möglichkeiten einer dauerhaften Integration des Themas in die Ausstellungen des Museums Andreasstift zu prüfen. Parallel dazu soll die Verwaltung die Marktlage für die vorhandenen Gebäudeteile untersuchen, wobei Verkäufe oder Überlassungen, etwa durch Erbpacht, in Betracht gezogen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Schutz der Stadtmauer im Gebäudeinneren gewahrt bleibt und kein Zugang Dritter zu den Stadtmauertürmen ermöglicht wird. Eine Nutzung des Gebäudes für Gastronomie, Handel oder kulturelle Zwecke wäre denkbar, erfordert jedoch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 6Beschlussvorlage 4/004/24-29 (Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen der Stadt Worms, Festlegung des Verpflegungskostenbeitrags)Zur Vorlage · 4/004/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat einen Beschlussantrag zur Anpassung der Verpflegungskosten für das Mittagessen an den Ganztagsschulen vorgelegt. Ab dem Schuljahr 2025/26 soll der Beitrag für vollzahlende Schülerinnen und Schüler auf 4,10 Euro pro Mittagessen angehoben werden, mit einer weiteren Erhöhung auf 4,40 Euro ab dem Schuljahr 2026/27.
Zudem ist vorgesehen, die Ermäßigung des Verpflegungskostenbeitrags auf 1,00 Euro, welche auf Grundlage des Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht wurde, ab dem Schuljahr 2025/26 einzustellen. Die Stadt wird die entsprechenden Zuweisungen aus dem Sozialfonds für diesen Zweck nicht mehr in Anspruch nehmen. Parallel dazu soll die bisherige Befreiung von den Essenskosten für Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Schule ab dem Schuljahr 2025/26 entfallen.
Die Verwaltung begründet diese Änderungen mit den Feststellungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz sowie der Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung in Worms. Der Rechnungshof hatte eine Anpassung der Entgelte gefordert, um die Unterdeckung bei den Kosten zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Essenskostenbefreiung an der Geschwister-Scholl-Schule eine freiwillige Leistung darstellt und angesichts steigender Kosten und Schülerzahlen erneut zur Beratung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 01.10.2024 · Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses
- 7Beschlussvorlage 4/005/24-29 (Anpassung der Gebühren der Volkshochschule der Stadt Worms ab Semester I/2025)Zur Vorlage · 4/005/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule der Stadt Worms plant eine Anpassung der Gebühren für das offene Kursprogramm ab dem ersten Semester 2025. Der vorliegende Beschlussantrag sieht eine Erhöhung der Standardgebühren vor, um zur Konsolidierung der Haushaltssituation beizutragen. Die letzte Anpassung dieser Gebühren erfolgte im ersten Semester 2022.
Konkret ist vorgesehen, die Gebühr für Lerngruppen mit acht bis zwölf Personen von bisher 3,15 Euro auf 3,50 Euro pro Unterrichtseinheit anzuheben. Für größere Fremdsprachenkurse mit 13 bis 18 Teilnehmenden soll der Preis von 2,70 Euro auf 3,00 Euro pro Unterrichtseinheit steigen. Die Gebühren für Kleingruppen von fünf bis sieben Personen bleiben unverändert bei 5,00 Euro pro Unterrichtseinheit.
Die Stadtverwaltung rechnet mit einer positiven Auswirkung auf den Haushalt in Höhe von voraussichtlich 20.000 Euro. Begründet wird die Maßnahme damit, dass eine Reduzierung der Ausgaben für Honorare und Sachkosten aufgrund der projektbezogenen Einnahmenstruktur zu einem Verlust der Gesamteinnahmen führen würde.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Vorberatung im Bildungs- und Scherträgerausschuss am 1. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Oktober 2024. Die endgültige Entscheidung über den Antrag wird vom Stadtrat in der Sitzung am 20. November 2024 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 01.10.2024 · Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses