Beschlussvorlage 4/004/24-29 (Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen der Stadt Worms, Festlegung des Verpflegungskostenbeitrags)
4/004/24-29 · Beschlussvorlage · 16.09.2024
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Die Stadtverwaltung Worms hat einen Beschlussantrag zur Anpassung der Verpflegungskosten für das Mittagessen an den Ganztagsschulen vorgelegt. Ab dem Schuljahr 2025/26 soll der Beitrag für vollzahlende Schülerinnen und Schüler auf 4,10 Euro pro Mittagessen angehoben werden, mit einer weiteren Erhöhung auf 4,40 Euro ab dem Schuljahr 2026/27.
Zudem ist vorgesehen, die Ermäßigung des Verpflegungskostenbeitrags auf 1,00 Euro, welche auf Grundlage des Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht wurde, ab dem Schuljahr 2025/26 einzustellen. Die Stadt wird die entsprechenden Zuweisungen aus dem Sozialfonds für diesen Zweck nicht mehr in Anspruch nehmen. Parallel dazu soll die bisherige Befreiung von den Essenskosten für Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Schule ab dem Schuljahr 2025/26 entfallen.
Die Verwaltung begründet diese Änderungen mit den Feststellungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz sowie der Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung in Worms. Der Rechnungshof hatte eine Anpassung der Entgelte gefordert, um die Unterdeckung bei den Kosten zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Essenskostenbefreiung an der Geschwister-Scholl-Schule eine freiwillige Leistung darstellt und angesichts steigender Kosten und Schülerzahlen erneut zur Beratung vorgelegt wird.
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