Anpassung der Realsteuerhebesätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer B vorgelegt. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, durch die sich die Grundsteuermessbeträge verändert haben und das Aufkommen bei der Grundsteuer B um etwa 4,5 Millionen Euro reduziert wurde. Um die Aufkommensneutralität wiederherzustellen und den Haushaltsfehlbetrag der Stadt zu begrenzen, schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze ab dem 1. Januar 2026 anzupassen.
Zur Auswahl stehen vier verschiedene Varianten für die Grundsteuer B. Variante 1 sieht einen einheitlichen Hebesatz von 800 % vor. Die zweite Variante setzt auf differenzierte Sätze mit 1248 % für Nichtwohngrundstücke und 684 % für Wohngrundstücke sowie unbebaute Grundstücke. In der dritten Variante soll lediglich der Satz für Nichtwohngrundstücke auf 1248 % angehoben werden, während die anderen Sätze bei 633 % verbleiben. Die vierte Variante sieht eine Erhöhung auf 1248 % sowohl für Nichtwohngrundstücke als auch für unbebaute Grundstücke vor, wobei der Satz für Wohngrundstücke unverändert bleibt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Stadtrat eine Empfehlung für eine dieser Varianten aussprechen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/082/24-29 (Anpassung der Realsteuerhebesätze)
Beratungsfolge
- 28.05.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 30.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 09.04.2025kein Ergebnis hinterlegt