Umsetzung der erweiterten Landesförderung in der Schulsozialarbeit gem. § 13a SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Erweiterung der Schulsozialarbeit an Grundschulen sowie an der Geschwister-Scholl-Schule vor. Basierend auf den neuen Landesförderrichtlinien für Rheinland-Pfalz gemäß § 13a SGB VIII soll die Schulsozialarbeit an den Grundschulen ab dem Schuljahr 2027/2028 unbefristet um zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) aufgestockt werden. Zudem ist eine Erweiterung der Schulsozialarbeit an der Geschwister-Scholl-Schule um 0,25 VZÄ bereits ab dem Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.
Diese Maßnahme ermöglicht die Nutzung erweiterter Fördermittel des Landes, da nun auch Grundschulen in herausfordernder Lage sowie Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen förderfähig sind. Durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Wormser Schulen steigt der Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung. Im Rahmen einer Neuverteilung und Aufstockung soll der Fachdienst Soziale Arbeit an Grundschulen von bisher vier auf insgesamt sechs Vollzeitstellen erweitert werden. Der Fokus liegt dabei verstärkt auf Ganztagsschulen sowie Schulen mit besonderem Bedarf, darunter die Ernst-Ludwig-, Karmeliter-, Neusatz-, Pestalozzi- und Westend-Grundschule.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 5/073/24-29 (Umsetzung der erweiterten Landesförderung in der Schulsozialarbeit gem. § 13a SGB VIII)
Ort
📍 Geschwister-Scholl-Schule · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Geschwister-Scholl-Schule.
Beratungsfolge
- 23.06.2026kein Ergebnis hinterlegt