Worms Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Neufestsetzung des Förderkennwerts im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen für Neu- oder Erweiterungsbauten von Kindertageseinrichtungen freier Träger

5/033/24-29 09.09.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat soll über die Neufestsetzung eines Förderkennwerts für den Neubau und die Erweiterung von Kindertageseinrichtungen freier Träger entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 einen maximalen Förderkennwert in Höhe von 55.750 Euro brutto pro Platz festzulegen. Dieser Wert definiert die maximalen Baukosten pro neu geschaffenen Betreuungsplatz im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen.

Die Empfehlung zur Festsetzung dieses Kennwerts wurde bereits vom Jugendhilfeausschuss sowie vom Haupt- und Finanzausschuss ausgesprochen. Die Ermittlung des Betrags erfolgte durch das Wormser Immobilienmanagement auf Grundlage aktueller Maßnahmen, unter anderem bei den Kindertagesstätten Am BIZ, Sonnenblumen, Prinz-Carl-Anlage und Carl-Villinger-Straße. Die Neufestsetzung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Förderrichtlinien alle drei Jahre.

Die finanziellen Auswirkungen hängen von den jeweiligen Bauprojekten ab, da die Kosten für Neu- oder Erweiterungsbauten weiterhin im Einzelfall kalkuliert, begründet und durch die städtischen Gremien beschlossen werden müssen. Die Förderung orientiert sich dabei an einem festgelegten Baustandard.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

  • Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 5/033/24-29 (Neufestsetzung des Förderkennwerts im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen für Neu- oder Erweiterungsbauten von Kindertageseinrichtungen freier Träger)

Beratungsfolge