1. Änderungssatzung zur "Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag (Kindertagespflegesatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Worms plant die erste Änderungssatzung zur „Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag“. Die Neuregelung ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Förderleistung für Kindertagespflegepersonen sowie die Änderung der Kostenbeiträge für Eltern.
Die derzeitige durchschnittliche Förderleistung von 6,00 Euro pro Stunde soll auf 6,65 Euro angehoben werden. Als Gründe werden die gestiegenen Lebenshaltungskosten seit 2022 sowie die Anpassung des steuerlichen Freibetrags für Sachkosten angeführt. Die vorgeschlagene Erhöhung stellt eine Orientierung an den umliegenden Jugendamtsbezirken dar, in denen die Förderleistungen zwischen 6,40 und 7,00 Euro liegen.
Zusätzlich zur Erhöhung der Leistungen sollen die Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege um etwa 10 Prozent angepasst werden. Bei stabilen Betreuungszahlen wird ein maximaler Mehraufwand für den Haushalt von bis zu 200.000 Euro pro Jahr erwartet, während durch die angepassten Beiträge Mehreinnahmen von rund 13.800 Euro prognostiziert werden. Der Entscheidungsprozess umfasst Beratungen im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Stadtrat über die Satzungsänderung entscheidet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 5/035/24-29 ( 1. Änderungssatzung zur "Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag (Kindertagespflegesatzung))
Beratungsfolge
- 19.11.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 29.10.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 23.09.2025kein Ergebnis hinterlegt