2. Änderung der "Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten)"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die zweite Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2026 eine Beitragsfreistellung von den Verpflegungskosten im Monat des Schuleintritts eingeführt wird. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits ihre Empfehlung zur Zustimmung abgegeben.
Die aktuelle Regelung ermöglicht es Kindern, die schulpflichtig werden, ihren Platz in der Kindertagesstätte bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Sommerferien ohne Kündigung zu behalten. In der Praxis kommt es jedoch vermehrt zu vorzeitigen Abmeldungen, da Eltern die pauschalierten Verpflegungskosten für den letzten Monat trotz nur weniger Betreuungstage in voller Höhe tragen müssen. Die geplante Änderung soll diese Abmeldungen verhindern und eine verlässliche Platzbelegung sowie die Planbarkeit der Personalressourcen sicherstellen.
Finanziell wird durch die Beitragsfreistellung ein jährlicher Einnahmeausfall von etwa 4.000 Euro erwartet. Die Stadtverwaltung geht jedoch davon aus, dass die Maßnahme haushaltsneutral oder vorteilhaft wirkt, da dadurch potenzielle Folgekosten durch organisatorische Anpassungen und reduzierte Erstattungen vermieden werden sollen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 5/036/24-29 (2. Änderung der "Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten)")
Beratungsfolge
- 19.11.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 29.10.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 23.09.2025kein Ergebnis hinterlegt